Ferienwohnungsbesitzer haben einen Pauschal-Betrag zu entrichten, welcher sich aus der Anzahl der Zimmer berechnen lässt.
Ferner hat jeder Betrieb in Engelberg, der unmittelbar oder mittelbar mit dem Tourismus zusammenhängt, die Tourismusförderungsabgabe zu bezahlen.
*Genauere Informationen finden Sie im Reglement
*Tourismusverordnung Kanton Obwalden 971.31
*Tourismusgesetz Kanton Obwalden 971.3
Engelberg-Titlis Tourismus
Klosterstrasse 3
6390 Engelberg
Tel. +41 41 639 77 77
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